Grundsätzliche Erklärung zum Unterricht auf Distanz am Stadtgymnasium Porz

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Am 7.11. 2020 wurde an unserer Schule ein erfolgreicher Test für einen flächendeckenden Unterricht auf Distanz durchgeführt. Zwar handelt es sich bei dieser Unterrichtsform zunächst nur um eine digitale Möglichkeit, den Unterricht aufrechtzuerhalten, wenn die Präsenzform nicht mehr möglich ist. Doch ist davon auszugehen, dass sie zukünftig verstärkt zum Einsatz kommen wird. Aus diesem Anlass möchten wir Folgendes erklären:

  • Beim Unterricht auf Distanz handelt es sich um eine Option im Notfall. Sofern der Unterricht anderweitig erteilt werden kann, ist dieses vorzuziehen.
  • Am Unterricht auf Distanz nehmen ausschließlich die jeweilige Lehrkraft und die jeweilige Lerngruppe teil. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Schülern und Lehrern, welches die Basis für jeden Lernprozess darstellt, genießt absolute Priorität; Dritte (zum Beispiel Eltern) sind nicht anwesend. Eine Teilnahme am Distanzunterricht durch Dritte bedarf darüber hinaus – analog zum Präsenzunterricht - der Erlaubnis durch die Schulleitung. Bei Bedarf wird die Schulleitung Möglichkeiten der Hospitation gewähren.
  • (Fach-)Didaktische Entscheidungen und die Gestaltung von Unterricht obliegen der Lehrkraft. Sie ist an (schulinterne) curriculare Vorgaben gebunden und erfüllt die ministerialen Bestimmungen. Über die Art und Weise der Durchführung des Unterrichts entscheidet ausschließlich die Lehrkraft; keinesfalls bestehen Ansprüche auf Realisierung in Form einer Videokonferenz o.ä.. Eine Einflussnahme oder Mitwirkung von Dritten ist ausgeschlossen. Dies bezieht sich auch im besonderen Maße auf eine Begründung der Entscheidungen gegenüber Dritten.
  • Für den Unterricht auf Distanz wird das Vorhandensein eines geeigneten Arbeitsplatzes im häuslichen Umfeld vorausgesetzt. Daneben ist unbedingt bei Videokonferenzen auf schuladäquate Bekleidung (gemäß der Hausordnung) zu achten.

 

Die Schulleitung, 19.11. 2020

 

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