Anwesenheit im Unterricht auf Distanz

Anwesenheit im Unterricht auf Distanz

(Ergänzung zur Handreichung „Unterricht auf Distanz“ auf der Grundlage der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG1)

Der Unterricht auf Distanz ist dem Präsenzunterricht gleichgestellt. Demnach gelten auch hier dieselben Regelungen hinsichtlich der Anwesenheitspflicht. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass der Distanzunterricht „dem Erreichen der schulischen Bildungs- und Erziehungsziele durch Vertiefen, Üben und Wiederholen sowie altersgemäß der Erarbeitung neuer Themen und der weiteren Entwicklung von Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler“(§2 (3))2 dient und somit deren Anwesenheit zwingend erfordert.

Eine besondere Aufgabe kommt dabei den Erziehungsberechtigten zu: Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind der Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht nachkommt (§4 (1)). Um Missverständnissen vorzubeugen, ist nachfolgend nochmals das am Stadtgymnasium gültige Entschuldigungsverfahren aufgeführt, Anpassungen an den Unterricht auf Distanz sind kenntlich gemacht:


„Bei Abwesenheit vom Unterricht entschuldigen die Erziehungsberechtigten ihre Kinder in der Sekundarstufe I unverzüglich telefonisch über das Sekretariat. Die schriftliche Entschuldigung über das Schulversäumnis wird der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer umgehend digital vorgelegt (per Mail oder per Teams). In der Mittelstufe und der Oberstufe gelten gesonderte Regelungen über entsprechende Formblätter (siehe Homepage der Schule), die den Fachlehrern ebenfalls umgehend digital vorgelegt (per Mail oder per Teams) werden. Bei Fehlen unmittelbar vor oder nach beweglichen Ferientagen, langen Wochenenden oder Ferien bedarf es zur Entschuldigung eines ärztlichen Attests. Die Befreiung vom Schulunterricht aus vorhersehbarem Anlass muss frühzeitig schriftlich dem zuständigen Entscheidungsträger vorgelegt werden. Über Einzelstunden entscheiden die Fachlehrerin/der Fachlehrer, für den Zeitraum bis zu 2 Tagen die Klassenleitung und für mehr als 2 Tage die Schulleitung.“3


Es ist dabei zu beachten, dass jede Stunde entschuldigt werden muss, andernfalls wird das Versäumnis als unentschuldigt auf dem Zeugnis aufgeführt. Sollten zeitweise technische Schwierigkeiten die Teilnahme am Distanzunterricht behindern, so ist jeder Einzelfall über das oben aufgeführte Verfahren bei den Klassen- und Kursleitungen zu entschuldigen. Das Versäumte muss bis zur nächsten Stunde eigenständig nachgeholt werden.


Sollten generelle technische Schwierigkeiten bei der Teilnahme auf Distanzunterricht bestehen, so ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren.
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1 https://bass.schul-welt.de/19272.htm
2 Ebd.
3 https://www.stadtgymnasium-porz.de/pdf/InfoFormulare/Schul-%20und%20Hausordnung%202018.pdf

(Stand: 30.01.)

 

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