Entschuldigungen und Beurlaubungen
Entschuldigungsverfahren
Sehr geehrte Eltern,
im Folgenden möchten wir Ihnen Informationen zum Entschuldigungsverfahren geben.
Wenn Ihr Kind z.B. aus Krankheitsgründen fehlt, informieren Sie bitte am ersten Tag des Fehlens telefonisch das Sekretariat der Schule (Tel. 02203 - 89 40 20). Die von einem Elternteil unterschriebene Entschuldigung zeigt Ihr Kind am ersten Unterrichtstag nach dem Fehlen der Klassenleitung. Nach Möglichkeit benutzen Sie bitte das vorgefertigte Entschuldigungsformular des Stadtgymnasiums.
Oberstufenschülerinnen und –schüler greifen bitte auf dieses Entschuldigungsformular zurück.
Unmittelbares Fehlen vor oder nach beweglichen Ferientagen bzw. Ferien bedarf eines Attests.
Beurlaubungen
Die Klassenleitung kann Schülerinnen und Schüler für einen Tag vom Unterricht beurlauben. Wenn ein Kind vor oder nach den Ferien beurlaubt werden soll, befindet darüber allein die Schulleitung. Begründete Anträge sind schriftlich 6 Wochen vorher der Schulleitung einzureichen. Die Abwesenheit vom Unterricht aus religiösen Gründen (z.B. Kirchentage, religiöse Festtage) muss vorher schriftlich beantragt werden.