Müllsammelaktion: Im Einvernehmen mit der Natur sein
Im Rahmen des Alevitischen Religionsunterrichts (ARU) am Stadtgymnasium beschäftigten sich mehrere Schülerinnen und Schüler mit dem Thema „Im Einvernehmen mit der Natur sein“. Im Fokus stand dabei die Reflexion über die Bedeutung und die Wahrnehmung der Natur für einen selbst. So wurden beispielsweise Briefe an eine bestimmte Pflanze oder ein bestimmtes Tier verfasst, sodass die Naturwelt gleichwertig und auf Augenhöhe betrachtet wurde. Auf Grundlage der individuellen Wahrnehmung wurde schließlich die Funktion und Bedeutung der Natur im Alevitentum erarbeitet und diskutiert. Die Natur hängt – ob nun abstrakt oder nicht – eng mit der alevitischen Identität zusammen: Im alevitischen Glauben sind das Göttliche oder die Wahrheit nicht nur in jedem Menschen lebendig, sondern auch in der Natur.
Aus diesem Grund machten sich 13 Schülerinnen und Schüler stark für die Natur, indem sie – gewappnet mit Müllsäcken, Handschuhen und Greifzangen – Müll aufsammelten. Vom Alevitischen Kulturzentrum aus marschierten sie am Rheinufer entlang in Richtung Zündorfer Schwimmbad und machten das Porzer Rheinufer frei von der von Menschen verschuldeten Verschmutzung. Der traurige Ertrag? Ganze vier Säcke voller Müll.
Anwesenheit im Unterricht auf Distanz
Anwesenheit im Unterricht auf Distanz
(Ergänzung zur Handreichung „Unterricht auf Distanz“ auf der Grundlage der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG1)
Der Unterricht auf Distanz ist dem Präsenzunterricht gleichgestellt. Demnach gelten auch hier dieselben Regelungen hinsichtlich der Anwesenheitspflicht. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass der Distanzunterricht „dem Erreichen der schulischen Bildungs- und Erziehungsziele durch Vertiefen, Üben und Wiederholen sowie altersgemäß der Erarbeitung neuer Themen und der weiteren Entwicklung von Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler“(§2 (3))2 dient und somit deren Anwesenheit zwingend erfordert.
Eine besondere Aufgabe kommt dabei den Erziehungsberechtigten zu: Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind der Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht nachkommt (§4 (1)). Um Missverständnissen vorzubeugen, ist nachfolgend nochmals das am Stadtgymnasium gültige Entschuldigungsverfahren aufgeführt, Anpassungen an den Unterricht auf Distanz sind kenntlich gemacht:
„Bei Abwesenheit vom Unterricht entschuldigen die Erziehungsberechtigten ihre Kinder in der Sekundarstufe I unverzüglich telefonisch über das Sekretariat. Die schriftliche Entschuldigung über das Schulversäumnis wird der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer umgehend digital vorgelegt (per Mail oder per Teams). In der Mittelstufe und der Oberstufe gelten gesonderte Regelungen über entsprechende Formblätter (siehe Homepage der Schule), die den Fachlehrern ebenfalls umgehend digital vorgelegt (per Mail oder per Teams) werden. Bei Fehlen unmittelbar vor oder nach beweglichen Ferientagen, langen Wochenenden oder Ferien bedarf es zur Entschuldigung eines ärztlichen Attests. Die Befreiung vom Schulunterricht aus vorhersehbarem Anlass muss frühzeitig schriftlich dem zuständigen Entscheidungsträger vorgelegt werden. Über Einzelstunden entscheiden die Fachlehrerin/der Fachlehrer, für den Zeitraum bis zu 2 Tagen die Klassenleitung und für mehr als 2 Tage die Schulleitung.“3
Es ist dabei zu beachten, dass jede Stunde entschuldigt werden muss, andernfalls wird das Versäumnis als unentschuldigt auf dem Zeugnis aufgeführt. Sollten zeitweise technische Schwierigkeiten die Teilnahme am Distanzunterricht behindern, so ist jeder Einzelfall über das oben aufgeführte Verfahren bei den Klassen- und Kursleitungen zu entschuldigen. Das Versäumte muss bis zur nächsten Stunde eigenständig nachgeholt werden.
Sollten generelle technische Schwierigkeiten bei der Teilnahme auf Distanzunterricht bestehen, so ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren.
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1 https://bass.schul-welt.de/19272.htm
2 Ebd.
3 https://www.stadtgymnasium-porz.de/pdf/InfoFormulare/Schul-%20und%20Hausordnung%202018.pdf
(Stand: 30.01.)
Distanzunterricht in der Schule
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
heute Morgen (28.01.2021) hat das Schulministerium NRW mitgeteilt, dass es ab dem kommenden Montag, 01.02.2021, folgendes Angebot seitens der Schulen geben soll:
Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, die zu Hause keine angemessenen Lernbedingungen für den Distanzunterricht haben, können durch ihre Eltern dazu angemeldet werden, ihre Aufgaben im Distanzunterricht unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu erledigen. Volljährige Schülerinnen und Schüler können sich selbst dazu anmelden.
Dabei werden selbstverständlich die Coronaschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Sollten Sie für Ihr Kind bzw. solltet Ihr als volljährige Schülerinnen/Schüler dieses Angebot wahrnehmen wollen, so teilen Sie uns dies bitte per mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis morgen, Freitag, 29.01.2021, 12 Uhr mit, damit wir die entsprechenden Vorbereitungen (Räume und Aufsicht) treffen können.
Herzliche Grüße
Dr. Thomas Biegel, OStD
Schulleiter