Anwesenheit im Unterricht auf Distanz

Anwesenheit im Unterricht auf Distanz

(Ergänzung zur Handreichung „Unterricht auf Distanz“ auf der Grundlage der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG1)

Der Unterricht auf Distanz ist dem Präsenzunterricht gleichgestellt. Demnach gelten auch hier dieselben Regelungen hinsichtlich der Anwesenheitspflicht. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass der Distanzunterricht „dem Erreichen der schulischen Bildungs- und Erziehungsziele durch Vertiefen, Üben und Wiederholen sowie altersgemäß der Erarbeitung neuer Themen und der weiteren Entwicklung von Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler“(§2 (3))2 dient und somit deren Anwesenheit zwingend erfordert.

Eine besondere Aufgabe kommt dabei den Erziehungsberechtigten zu: Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind der Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht nachkommt (§4 (1)). Um Missverständnissen vorzubeugen, ist nachfolgend nochmals das am Stadtgymnasium gültige Entschuldigungsverfahren aufgeführt, Anpassungen an den Unterricht auf Distanz sind kenntlich gemacht:


„Bei Abwesenheit vom Unterricht entschuldigen die Erziehungsberechtigten ihre Kinder in der Sekundarstufe I unverzüglich telefonisch über das Sekretariat. Die schriftliche Entschuldigung über das Schulversäumnis wird der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer umgehend digital vorgelegt (per Mail oder per Teams). In der Mittelstufe und der Oberstufe gelten gesonderte Regelungen über entsprechende Formblätter (siehe Homepage der Schule), die den Fachlehrern ebenfalls umgehend digital vorgelegt (per Mail oder per Teams) werden. Bei Fehlen unmittelbar vor oder nach beweglichen Ferientagen, langen Wochenenden oder Ferien bedarf es zur Entschuldigung eines ärztlichen Attests. Die Befreiung vom Schulunterricht aus vorhersehbarem Anlass muss frühzeitig schriftlich dem zuständigen Entscheidungsträger vorgelegt werden. Über Einzelstunden entscheiden die Fachlehrerin/der Fachlehrer, für den Zeitraum bis zu 2 Tagen die Klassenleitung und für mehr als 2 Tage die Schulleitung.“3


Es ist dabei zu beachten, dass jede Stunde entschuldigt werden muss, andernfalls wird das Versäumnis als unentschuldigt auf dem Zeugnis aufgeführt. Sollten zeitweise technische Schwierigkeiten die Teilnahme am Distanzunterricht behindern, so ist jeder Einzelfall über das oben aufgeführte Verfahren bei den Klassen- und Kursleitungen zu entschuldigen. Das Versäumte muss bis zur nächsten Stunde eigenständig nachgeholt werden.


Sollten generelle technische Schwierigkeiten bei der Teilnahme auf Distanzunterricht bestehen, so ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren.
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1 https://bass.schul-welt.de/19272.htm
2 Ebd.
3 https://www.stadtgymnasium-porz.de/pdf/InfoFormulare/Schul-%20und%20Hausordnung%202018.pdf

(Stand: 30.01.)

 

Distanzunterricht in der Schule

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute Morgen (28.01.2021) hat das Schulministerium NRW mitgeteilt, dass es ab dem kommenden Montag, 01.02.2021, folgendes Angebot seitens der Schulen geben soll:

Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, die zu Hause keine angemessenen Lernbedingungen für den Distanzunterricht haben, können durch ihre Eltern dazu angemeldet werden, ihre Aufgaben im Distanzunterricht unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu erledigen. Volljährige Schülerinnen und Schüler können sich selbst dazu anmelden.

Dabei werden selbstverständlich die Coronaschutzmaßnahmen eingehalten werden.

Sollten Sie für Ihr Kind bzw. solltet Ihr als volljährige Schülerinnen/Schüler dieses Angebot wahrnehmen wollen, so teilen Sie uns dies bitte per mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis morgen, Freitag, 29.01.2021, 12 Uhr mit, damit wir die entsprechenden Vorbereitungen (Räume und Aufsicht) treffen können.

Herzliche Grüße

Dr. Thomas  Biegel, OStD

Schulleiter

Beratungsangebote

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

 

trotz erneutem Distanzunterricht möchten wir euch und Ihnen mitteilen, dass unser Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler und für Eltern weiterhin in Anspruch genommen werden kann.

Sowohl Frau Gruber, unsere Schulsozialarbeiterin, die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer des Stadtgymnasiums, Frau Basar, Frau Mahlmann, Frau Querbach und Herr Schiffgens als auch unser Schulseelsorger, Herr Tobias stehen Schülerinnen und Schülern sowie Eltern auch in der Zeit der Schulschließung für Gespräche zur Verfügung.

Bei Bedarf können die Schülerinnen und Schülern das Beratungsteam direkt über „Teams“ oder ebenso wie die Eltern per Email schriftlich kontaktieren. Die Eltern geben bitte eine Telefonnummer an, damit wir mit Ihnen einen Termin für ein telefonisches Beratungsgespräch vereinbaren können: 

 

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Tipps zur Gestaltung des häuslichen Lernens auf Distanz finden sich hier:

Zusätzliche möchten wir auf folgende außerschulische Beratungsmöglichkeiten hinweisen:

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Beratungsteam des Stadtgymnasiums Porz

 

Jahresrückblick

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Informations- veranstaltung der Agentur für Arbeit

 

Am 08.02.2021 (Montag) findet um 17 Uhr eine digitale Infoveranstaltung für interessierte Eltern der Klasse 9 bis Q2 statt.
 
Am 09.02.2021 (Dienstag) findet eine individuelle telefonische Sprechstunde für interessierte Eltern der Klasse 9 bis Q2 von 8:10 - 15 Uhr statt.
 
 
 

Kontakt

Stadtgymnasium Köln-Porz
Humboldtstraße 2-8, 51145 Köln

02203/89 40 20
stadtgymnasium@stadt-koeln.de
Sekretariat: Mo-Do 8:00-14:00,
                          Fr 8:00-13:00

Schulleitung

Koordinatoren

Erprobungsstufe: Iris Mahlmann 

Mittelstufe: Angela Schmitz 

Oberstufe: Jens Schmidt 

Musikzweig: Sebastian Frey 

Digitaler Wandel: Sven Welbers 

Schulleben

Corinna Feisel, Sozialarbeiterin 

Übermittagsbetreuung 

Berufsorientierung 

Schulpflegschaft 

Förderverein